Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen LeCo Lagertechnik AG (Ausgabe 2013, 1.2)


  1. Allgemeines
    Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen der LeCo Lagertechnik AG (LeCo). Mit der Bestellung gelten deren Liefer- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    Insbesondere gelten andere allgemeine Geschäftsbedingungen nur, wenn sie von der LeCo schriftlich anerkannt worden sind. Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, der unwirksamen in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst weitgehend entsprechende, ersetzen. Die Gültigkeit des Vertrages wird davon nicht betroffen.

  2. Technische Unterlagen, Know-how, Geheimhaltung
    Alle technischen Unterlagen bleiben im Eigentum der LeCo bzw. der Lieferanten und dürfen ohne schriftliches Einverständnis weder kopiert noch vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Technische Unterlagen, Prospekte und Kataloge sind nicht verbindlich. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Zusicherung.

  3. Lieferumfang
    Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der LeCo massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

  4. Preise
    Die Preise verstehen sich soweit nicht anders vereinbart, netto exkl. MWSt. ohne Nebenkosten wie z. B. Verpackung, Fracht, allfällige Spesen und Montage. Werden spezielle Zertifikate, Ursprungszeugnisse usw. verlangt, ist eine entsprechende Verrechnung vorbehalten. Die Verpackung wird ohne besondere Abmachung nicht zurückgenommen. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.

  5. Zahlungsbedingungen
    Zahlung innert 15 Tagen ab Fakturdatum rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Verzögert sich die Auslieferung der versandbereiten Ware aus Gründen, die nicht die LeCo zu vertreten hat, kann trotzdem fakturiert werden.

  6. Eigentumsvorbehalt
    LeCo behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren gänzlichen Bezahlung vor. Der Besteller ermächtigt LeCo mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

  7. Versand
    Mit der Übergabe der Ware an die Versandstation bzw. an den Camionneur gilt die Lieferung als vollzogen. Der Transport erfolgt - auch wenn Frankolieferung vereinbart wurde - auf Gefahr des Empfängers.

  8. Abrufaufträge
    Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfristen ist LeCo berechtigt, die Ware auszuliefern und zu verrechnen. Fehlen besondere Vereinbarungen, sind Waren aus Abrufaufträgen innerhalb eines Jahres nach Bestellung zu beziehen.

  9. Garantiebestimmungen
    Allfällige Garantieansprüche können nur bei Einhaltung der Montage- und Betriebsvorschriften geltend gemacht werden. Die Garantiefrist beträgt - soweit nicht anders vereinbart - 24 Monate. LeCo erfüllt die Verpflichtungen bei berechtigter Mängelrüge der gelieferten Waren nach eigener Wahl wie folgt:

    1. durch Nachbesserung der mangelhaften Ware

    2. durch Ersatz der mangelhaften Ware in der ursprünglich vereinbarten Form und Ausführung.

    Jede weitergehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – insbesondere für direkte und indirekte Schäden sowie für Unkosten und Montagekosten wird wegbedungen. LeCo verpflichtet sich, alle Teile, die während der genannten Frist nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach eigener Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Die Kosten für Hin- oder Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. LeCo steht ein Anspruch auf Rückgabe der ersetzten Teile zu.

    Die natürliche Abnützung von Teilen ist von der Garantie ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhaltung
    von Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Montage und höherer Gewalt. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selbst, oder durch Dritte und ohne unsere Zustim-mung Änderungen und Reparaturen vornimmt. Garantieansprüche müssen vom Besteller innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend gemacht werden. Garantieleistungen sind in jedem Fall nur dann geschuldet, wenn der Besteller seinerseits seinen Vertragspflichten – insbesondere bezüglich der vereinbarungsgemässen Bezahlung – nachgekommen ist.

  10. Reklamationen
    Mängel sind umgehend, nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen.

  11. Lieferfristen
    Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung. Alle Entschädigungsansprüche für direkte oder indirekte Schäden, die aus verspäteter Lieferung entstehen, sind ausdrücklich wegbedungen. Wegbedungen ist weiter das Recht des Bestellers, bei Überschreiten der Lieferzeit - auch wenn ein bestimmter Termin vereinbart sein sollte - ohne angemessene Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

  12. Umtausch
    Umtausch- und Rücknahmesendungen werden nur nach vorgängiger Absprache akzeptiert. Sämtliche daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

  13. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz in Turgi.

  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Dieser Vertrag sowie sämtliche von ihm erfassten Geschäftsfälle unterstehen schweizerischem Recht.
    Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf v. 11.04.1980 wird ausgeschlossen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitze der Gesellschaft Turgi, Kanton Aargau.



LeCo Lagertechnik, 17.12.2013


Verantwortlich: Leo Condrau

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